Dieser Text ist eine aktualisierte und erweiterte Fassung eines älteren Beitrages. Anlaß dafür sind diese beiden Texte von Sandra Schink:
und Martina Mettler:
in denen es um die Frage des Urheberrechtes und die kostenlose Nutzung von Fotos geht.
Was hat der Screenshot der Website irgendwelcher christlicher Schwulenhasser mit dem Urheberrecht zu tun? Einiges!
Ein wichtiger Aspekt, der in Diskussionen über Urheberrechte immer wieder übersehen wird ist, was Urheberrechte – neben Nutzungshonoraren – nämlich auch bedeuten und gewährleisten: Kontrolle darüber, was mit meinen Fotos passiert.
Und diese Kontrolle nicht aufzugeben gehört zur Verantwortung des Urhebers. Gegenüber sich selbst aber eben auch gegenüber Dritten.
Wer als Urheber seine Bilder z.B. per Creative Commons Lizenz für jedermann im Internet bereitstellt, der muß auch damit leben, daß seine Bilder für sowas benutzt werden. Wer dabei auf die Namensnennung besteht und die für eine Art der angemessenen Entlohnung hält, muß auch damit leben daß der eigene Name dann in so einem Zusammenhang genannt wird, wie der Name des Fotografen eines Bildes von Dirk Bach auf der Seite christlicher Schwulenhasser.
Es ist eher unwahrscheinlich, daß der Fotograf ein Bild von Bach gemacht hat und das für den wikipedia Artikel über ihn zur Verfügung gestellt hat, weil er der Meinung ist, Bach sein „ein homosexueller Sittenverderber“ gewesen, der nun hoffentlich „in der ewigen Homohölle brennt“. Eher scheint der Fotograf einen von Bachs Auftritten besucht zu haben. Die Bösen sind hier natürlich die schwulenfeindlichen Christen von kreuz.net.
Aber der Fotograf hat zugelassen, daß das mit seinem Bild garniert passiert, als er das Bild mit den folgenden Bedingungen für jedermann freigegeben hat.
Das solche Dinge den Abgebildeten schaden ist selbsterklärend, aber natürlich schadet sowas auch schnell dem Fotografen, denn mit einer google-Suche finden potentielle Geschäftspartner etc. natürlich auch solche Fundstellen im Internet.
Nicht zuletzt bedeuten Urheberrechte auch, daß ich als Fotograf Nutzungen untersagen und gegen Nutzungen vorgehen kann die Rechte von Menschen verletzten, die ich fotografiert habe. Die Möglichkeit mich vor die Menschen von denen ich erzähle zu stellen und eine Nutzung meiner Bilder in einem irreführenden Kontext zu verhindern ist neben dem Umstand, daß ich natürlich von meiner Arbeit leben können muß, ein sehr gewichtiges Argument für das Urheberrecht.